Personen, die über 60 Jahre alt sind und nur über geringe Einkünfte verfügen, können mit einem Wohnberechtigungsschein eine geförderte „Altenwohnung“ beziehen. Die Einkommensgrenze liegt für eine Einzelperson bei 17.000 Euro und für zwei Personen bei 23.000 Euro jährlich (brutto).
Ansprechpartner bei der Hansestadt Uelzen:
Frau Busse oder Herr Hirschfeld
Tel. (05 81) 800-6274 oder -6273
Ansprechpartnerin beim Landkreis Uelzen:
Frau Schinkel, Tel. (05 81) 82-245