Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit (Senioren-in-Uelzen)

Die Hansestadt Uelzen bemüht sich, ihre Webauftritte barrierefreier zu gestalten. Öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der Vorschriften des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.senioren-in-uelzen.de. Dieser Webauftritt ist seit dem 01.07.2017 online erreichbar.

Konformitätsstatus

Teilweise konform: Dieser Webauftritt ist derzeit nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 und die WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA erfüllt. Ein BITV-Selbsttest ist für diese Seite bisher nicht durchgeführt.

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts

Barrierefreie Bereiche:

  • Alle Texte und Links sind kontrastreich gestaltet.
  • Alle Seiten und Webangebote können mit Maus und Tastatur bedient werden.
  • Eine logische Überschriftenstruktur ermöglicht es Menschen, die Screen-Reader nutzen, einfach zu navigieren.
  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht unbedingt barrierefrei.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre:

  • Einige ältere Dokumente und Formulare, die vor September 2020 erstellt wurden.
  • Einige Dokumente wurden von Dritten bereitgestellt.
  • Nicht bei allen Videos stehen Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
  • Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte.

Begründung:

  • Vor einigen Jahren hat die Hansestadt Uelzen einen Website-Relaunch durchgeführt. Die neue Website ist barrierearm gestaltet worden. Zum damaligen Zeitpunkt waren die Vorschriften des NBGG nicht vorhanden bzw. verpflichtend. Der Ressourcenaufwand für die Beseitigung dieser alten Barrieren auf der aktuellen Website, die noch länger online ist, dauert an. An der Beseitigung wird kontinuierlich gearbeitet. Dieses soll bis zum vorgegeben Termin im Jahr 2021 erfolgen. Neue Dokumente, Formulare, Videos, Links und Bilder sollen barrierefrei konzipiert sein.

Derzeit werden auch Überlegungen unternommen einen neuerlichen Relaunch des gesamten Angebotes unter www.hansestadt-uelzen.de vorzunehmen.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Wenn Sie Zugang zu PDF-Dateien oder anderen Dateien benötigen, die noch nicht barrierefrei sind, wenden Sie sich bitte an die Webredaktion der Hansestadt Uelzen.

Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Schlichtungsverfahren für digitale Barrierefreiheit:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem NBGG stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen im Land Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle telefonisch unter 0511/120-4010 oder schreiben Sie eine E-Mail