Kurzzeitpflege
Die Kurzeitpflege gibt den Pflegenden die Sicherheit, dass ihr Angehöriger auch während des eigenen Urlaubs gut versorgt und betreut wird. Wer zuhause pflegt, hat einen jährlichen Anspruch auf Urlaub vom Pflegealltag.
Die Kurzzeitpflege findet in einer stationären Einrichtung statt. Alle Pflegeheime bieten die Möglichkeit, Pflegebedürftige auch vorübergehend für einige Wochen im Rahmen der Kurzzeitpflege aufzunehmen (wenn Plätze frei sind!). Ergänzt wird der Anspruch auf Kurzzeitpflege durch die zeitlich begrenzte Ersatzpflege bei Verhinderung durch Krankheit oder Berufstätigkeit. Zum Beispiel, wenn pflegende Angehörige selbst wegen Erkrankung (z.B. Krankenhausaufenthalt) ausfallen oder eine Fortbildung besuchen.