Niedrigschwellige Betreuungsleistungen
Wird ein Angehöriger zu Hause gepflegt, gibt es neben den Pflegesachleistungen beziehungsweise dem Pflegegeld einen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und kann für folgende Leistungen eingesetzt werden:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Besondere Angebote zur Betreuung oder der hauswirtschaftlichen Versorgung durch zugelassene ambulante Pflegedienste
- Nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote oder Betreuungsgruppen für Demenzkranke
Die Kosten werden nach Vorlage der Rechnungen von der Kranken- bzw. Pflegekasse erstattet. Nehmen Sie diese Leistung in einem Jahr nicht in Anspruch, können Sie die Beträge in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen.