Alten- und Pflegeheime im Landkreis Uelzen

Hinweise zur Finanzierung eines Heim­platzes

Die Kosten für einen Heimplatz können bei den jeweiligen Senioren- und Pflegeheimen erfragt werden. Die pflegebedingten Aufwendungen werden durch die Pflegeversicherung übernommen. Abgegolten ist damit der Pflegeaufwand, nicht jedoch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Reicht das eigene Einkommen und/oder Vermögen nicht aus, die nicht durch die Pflegeversicherung abgegoltenen Kosten zu decken, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einzelfallhilfe finanzielle Unterstützung vom Sozialamt zu erhalten. Hierzu ist ein entsprechender Antrag einzureichen.

Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie:

Landkreis Uelzen, Sozialamt
Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen
Tel. 0581 / 82-0