Vorsorge

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Vorsorge sollte rechtzeitig und nicht erst in einer akuten Notsituation getroffen werden. In schriftlicher Form sind sowohl die Vollmachtserteilung als auch die Betreuungs- und Patientenverfügung gültig. Die Vorsorgevollmacht kann durch die Betreuungsbehörde (Gesundheitsamt Uelzen) beglaubigt oder durch einen Notar beurkundet werden.

Ist eine Vorsorgevollmacht erstellt worden, sichert sie die Vertretung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten oder allen Lebensbereichen durch eine oder mehrere Vertrauensperson(en) ab. Damit erübrigt sich in den meisten Fällen eine gesetzliche Betreuung. Sollte dennoch eine rechtliche Betreuung notwendig werden, können Wünsche zur Betreuerauswahl und zur Ausgestaltung der rechtlichen Betreuung in einer Betreuungsverfügung fixiert werden.

Die Patientenverfügung ist die schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie im entscheidungsunfähigen Zustand ärztlichen Eingriffen zustimmt oder diese untersagt. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärzte, da in der Patientenverfügung medizinische Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.
Auch hier kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die im o.g. Fall die eigenen Wünsche gegenüber den Behandelnden durchsetzt.

Betreuungsbehörde beim Gesundheitsamt Uelzen

  • (0581) 82-462

Anschrift

Betreuungsbehörde beim Gesundheitsamt Uelzen
Auf dem Rahlande 15
29525 Uelzen
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Betreuungsverein Uelzen e.V.

Anschrift

Betreuungsverein Uelzen e.V.
Bohldamm 26
29525 Uelzen
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Pflegestützpunkt des Landkreises Uelzen

Anschrift

Pflegestützpunkt des Landkreises Uelzen
Albrecht-Thaer-Str. 101
29525 Uelzen
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Seniorenservicebüro Uelzen

Anschrift

Hansestadt Uelzen - Seniorenservicebüro
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
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