Reicht das Einkommen trotz Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für Betreuung und Pflege zu decken, kann vom Sozialhilfeträger „Hilfe zur Pflege” nach dem SGB XII gewährt werden. Die Höhe der Sozialhilfe ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers und der mit ihm im Haushalt lebenden Personen.
Auskunft erteilt:
Landkreis Uelzen, Sozialamt
Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen, Tel. (0581) 82-0