Finanzielle Hilfen

Hilfe zur Pflege

Reicht das Einkommen trotz Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten für Betreuung und Pflege zu decken, kann vom  Sozialhilfeträger „Hilfe zur Pflege” nach dem SGB XII gewährt werden. Die Höhe der Sozialhilfe ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des  Antragstellers und der mit ihm im Haushalt lebenden  Personen.

Auskunft erteilt:

Landkreis Uelzen, Sozialamt
Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen, Tel. (0581) 82-0