Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 %. Eine Behinderung im Sinne dieses Gesetzes muss dauerhaft bestehen.
Ein Schwerbehindertenausweis allein bringt zunächst kaum Vorteile mit sich. Der eine oder andere Veranstalter bietet vielleicht Senioren und Schwerbehinderten Ermäßigungen beim Eintritt an. Senioren, die noch Einkommensteuer zahlen, können Freibeträge durch die Schwerbehinderung erhalten. Zuverlässige und spürbare Vergünstigungen setzen aber erst ein, wenn zur Behinderung zusätzliche Beeinträchtigungen festgestellt werden. Das kann z.B. eine Gehbehinderung sein: Wird das Merkmal „G“ festgestellt und in den Ausweis eingetragen, kann der Inhaber eine 50 % tige Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer erhalten oder mit dem Erwerb einer Wertmarke (80 Euro für 1 Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr) unentgeltlich den öffentlichen Personennahverkehr und bundesweit den Nahverkehr der Deutschen Bundesbahn in Regionalzügen in der zweiten Klasse nutzen. Dies gilt auch für den Metronom. Das Versorgungsamt stellt auf Antrag die Schwerbehinderung und den Grad der Behinderung fest.
Antragsvordrucke halten das Bürgeramt im Rathaus Uelzen und die Rentenberatungsstellen für Sie bereit.