Finanzielle Hilfen

Rundfunkgebührenbefreiung

Sie können u.a. unter folgenden Voraussetzungen von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden:

  • beim Bezug von Grundsicherung
  • beim Bezug von Arbeitslosengeld II
  • beim Bezug von Hilfe zur Pflege
  • bei anerkannter Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis

Antragsvordrucke erhalten Sie u.a. im Bürgeramt der Stadt Uelzen (Rathaus, Herzogenplatz 2) bzw. ihrem Gemeindebüro. Dem Antrag muss der Bewilligungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis in beglaubigter Kopie als Nachweis beigefügt werden.