Das Wohngeldgesetz bietet Mietern, Untermietern, Eigentümern von Wohnraum und auch Heimbewohnern grundsätzlich die Möglichkeit, Wohngeld zu bekommen. Die Bewilligung und die Höhe des Wohngeldes hängen ab von
- der Familiengröße
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der Unterkunftskosten.
Die Einkommensgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt liegt z.B. in der Stadt Uelzen bei 987,00 Euro. Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag geleistet. Entsprechende Anträge für das Stadtgebiet erhalten Sie bei der Wohngeldabteilung der Stadt Uelzen. Für das übrige Gebiet des Landkreises erhalten Sie einen entsprechenden Antrag im Kreishaus Uelzen.
Wenn Sie vom Landkreis Uelzen Unterkunftskosten im Rahmen von Grundsicherungs-, Sozialhilfe-, oder Arbeitslosengeld II–Leistungen erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld.
Wohngeldstelle für den Landkreis Uelzen:
Landkreis Uelzen – Sozialamt
Albrecht-Thaer-Str. 101
29525 Uelzen
Tel: (0581) 82-399
Wohngeldstelle für die Stadt Uelzen:
Stadt Uelzen – Abteilung Wohnungswesen
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
Tel: (0581) 800-62 70