Finanzielle Hilfen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches  Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt. Grundsicherungsleistungen können Personen erhalten, die
• die Altersgrenze (65 +) erreicht haben oder
• das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen
bestreiten können.


Die Grundsicherungsstelle finden Sie beim
Landkreis Uelzen, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen